Mutter sitzt mit Tochter vor dem Laptop

Hilfreiche Informationen zum Kindesunterhalt

Kinder haben ein Recht auf Kindesunterhalt. Bei getrennt lebenden Eltern stellt sich die Frage, wer für den Unterhalt des Kindes aufkommen muss. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet den Unterhalt in Form von Naturalunterhalt, also Kost und Logis. Der andere Elternteil ist dazu verpflichtet, den Unterhalt in Form von Barunterhalt zu zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen des Elternteils ist, bei dem das Kind lebt. Wie man den Kindesunterhalt berechnet und was es sonst noch zu beachten gibt, darum geht es in diesem Artikel.

Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?

Wie hoch der Mindestbetrag für den Unterhalt ist, hängt vom Alter des Kindes ab. Im Jahr 2021 liegt der Betrag für ein Kind im Alter von 0 bis 5 Jahren bei 393 Euro. Ist das Kind zwischen 6 und 11 Jahre alt, liegt er bei 451 Euro. Für 12- bis 17-jährige Kinder bei 528 Euro.

Die Grundlage, um den Kindesunterhalt zu berechnen, bildet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Der genaue Betrag hängt vom Alter des Kindes und vom bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab. Von diesem Betrag wird bei minderjährigen Kindern noch das halbe Kindergeld abgezogen und bei volljährigen das ganze. Interessierte können einen der zahlreichen Online-Rechner benutzen, um den genauen Betrag schnell und unkompliziert herauszufinden.

Wie lange besteht Anspruch auf Kindesunterhalt?

Eltern müssen so lange für den Unterhalt aufkommen, bis das Kind die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat. Dabei kann es sich um ein Studium oder eine normale Ausbildung handeln. Dies gilt auch dann, wenn das Kind das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Auch volljährige Kinder haben Anspruch auf Kindesunterhalt

Wenn sich ein volljähriges Kind noch in der Erstausbildung befindet, bleibt der Anspruch auf Kindesunterhalt erhalten. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn das Kind noch unverheiratet ist. Nach einer Eheschließung geht der Unterhaltsanspruch auf den Ehepartner über.

Wie bekommt man Kindesunterhalt?

Jede bedürftige Person hat in Deutschland einen Anspruch auf Unterhalt. Zu bedürftigen Personen zählen grundsätzlich auch minderjährige Kinder. Aus diesem Grund haben Kinder immer einen Anspruch darauf. Wichtig ist, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, diesen Anspruch unverzüglich einfordert. Es gibt nämlich gewisse Verjährungsfristen, die diesen Anspruch nichtig machen könnten.

Der unterhaltspflichtige Elternteil hat normalerweise keine Chance, sich dieser Pflicht zu entziehen, solange mehr Geld als für den eigenen Selbsterhalt übrig bleibt. Kann eine unterhaltspflichtige Person nicht zahlen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt einzufordern.

Was ist, wenn der Ex-Partner nicht zahlen will?

Im ersten Schritt sollten Betroffene immer das Gespräch mit dem ehemaligen Partner suchen. Es muss schließlich geklärt werden, wer in Zukunft für das Kind sorgt und wie die finanzielle Lage des Ex-Partners aussieht. Er ist schließlich dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich ehemalige Partner oft nicht über den Kindesunterhalt einigen können. Es kommt vor, dass entweder zu wenig oder gar nicht gezahlt wird. In diesem Fall ist der nächste Schritt der Weg zum Anwalt. Vor Gericht herrscht ein Anwaltszwang, wenn es um Verfahren bezüglich des Kindesunterhalts geht.

Ein Anwalt kümmert sich um alles Weitere und fordert eine Auskunft über die Vermögensverhältnisse des ehemaligen Partners an. Mithilfe dieser Informationen kann er festlegen, wie hoch die Unterhaltszahlungen sein müssen. Sollte der Ex-Partner noch immer nicht kooperieren und sich weigern, Informationen preiszugeben, wird sich der Anwalt einen richterlichen Beschluss beschaffen. Ein Elternteil hat schließlich das Recht, über die Vermögensverhältnisse des ehemaligen Partners Bescheid zu wissen.

Aufpassen auf Verjährungsfristen

Wenn der ehemalige Partner keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, sollte darauf unverzüglich reagiert werden. Der Grund dafür ist, dass Ansprüche auf Unterhalt nach drei Jahren verjähren. Wenn diese Frist abgelaufen ist, hat der Unterhaltspflichtige das Recht, die Zahlungen zu verweigern. Liegt jedoch ein Unterhaltstitel vor, verjähren die Ansprüche erst nach 30 Jahren.

Kindesunterhalt und das Wechselmodell: Wie werden die Kosten aufgeteilt?

Wenn sich Eltern trennen, stehen sie vor einer Reihe von Herausforderungen. Zwei davon sind: Wer betreut das Kind und wie werden die Unterhaltszahlungen geregelt. Oft kommt es nach der Trennung zu Streitigkeiten um das Sorgerecht. Wenn beide Elternteile nicht weit auseinander wohnen und sich noch gut verstehen, ist die Fürsorge nach dem Wechselmodell vielleicht eine gute Entscheidung. Beide Elternteile teilen sich die Betreuung des Kindes dann gleichmäßig auf.

Normalerweise ist es so, dass der betreuende Elternteil Barunterhalt vom anderen erhält. Beim Wechselmodell wird die Aufteilung des Unterhalts anders geregelt. Da sich beide Elternteile gleichermaßen um die Betreuung des Kindes kümmern, werden auch die Unterhaltszahlungen zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Beim Wechselmodell sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Hierdurch entstehen also zwei Unterhaltspflichten.

Die Höhe der Zahlungen hängt dabei vom jeweiligen Einkommen der Eltern ab. Viele glauben, dass jeder einfach die Hälfte zahlen muss, das ist jedoch nicht der Fall. Wenn ein Elternteil mehr verdient als der andere, sind entsprechend auch mehr als 50 Prozent der Kosten zu zahlen. In der Regel werden die wechselseitigen Unterhaltszahlungen miteinander verrechnet.

Die genaue Höhe der Zahlungen wird dabei wie folgt festgelegt:

Als Erstes werden beide Einkommen zusammenaddiert. Der gesamte Unterhalt lässt sich mithilfe dieses Werts in der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Anschließend werden Mehrkosten zum Unterhalt dazuaddiert. Im nächsten Schritt wird vom bereinigten Nettoeinkommen beider Partner der Selbsterhalt in Höhe von 1.160 Euro abgezogen. Die beiden Beträge, die jetzt noch übrig bleiben, setzt man in Relation zueinander. Um den genauen Betrag herauszufinden, können Eltern einen der zahlreichen kostenlosen Rechner im Internet verwenden.